INFOPILL ERWACHSENENSCHUTZRECHT
Mit der Gesetzesnovelle im Juli 2018 wurde die Bezeichnung „Sachwalter/innen“ durch „Erwachsenenvertreter/innen“ ersetzt und es kam zu zahlreichen Neuerungen, was für viele noch heute zahlreiche Missverständnisse mit sich bringt, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Rechtslaien schwer verständlich und oft unklar sind. Ziel der neuen Gesetzesbestimmungen ist einerseits die Selbstbestimmung der Menschen zu fördern und Entscheidungsfreiheit und Autonomie möglichst lange zu erhalten, andererseits aber auch Vertretungsmöglichkeiten für Betroffene zu ermöglichen und diese durch das Gesetz konkret zu regeln. Mehr...

